Aktuelles
In der letzten Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause empfing Bürgermeister Bernd Bogner die Räte sowie zwei geladene Gäste im Sitzungssaal des Rathauses. Thema Nr. 1 war die Vorstellung der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Bocksäcker“ in Schupf durch Herrn Hergenröder und Herrn Zwanziger vom Ingenieurbüro Hergenröder aus Lauf. Anschließend ging es um die Modalitäten für die Veräußerung von vier gemeindlichen Grundstücken in Schupf. Es waren einige Zuhörer gekommen, zwei Gemeinderäte ließen sich entschuldigen.
Erschließungsplanung „Bocksäcker“
Erschlossen werden soll die Straße im Baugebiet auf einer Länge von 530 Metern. Sie beinhaltet drei kurze Stichstraßen. Im Wesentlichen geht es um die Asphaltierung, um Grünflächen, Parkflächen und um die Straßenbeleuchtung, da Wasser und Kanal bereits vorhanden sind. Mittlerweile sind neue Häuser gebaut und auch Grundstückseinfahrten seien angelegt worden, so Hergenröder. Diese gelte es nun in die Planung mit einzubeziehen. Verschiedene Straßenbreiten lieferten Hergenröder zufolge viele Gestaltungsmöglichkeiten. So soll beispielsweise ein Mehrzweckstreifen umlaufend auf einer Straßenseite entstehen, der durch einen niedrigen Bordstein im Falle von Gegenverkehr überfahrbar sei. Die Fahrbahn soll eine Asphaltschicht erhalten, Gehwege und Parkplatze erhalten Pflasterflächen. Bei Parkplätzen solle unversiegeltes Pflaster eingebaut werden. Die Parkplätze, die sich in der Regel mit Grundstückseinfahrten und Bäumen abwechseln, haben eine Breite von 2,50 Metern. Die Ingenieure standen dem Gremium noch für ein paar Fragen zur Verfügung. Der Gemeinderat nahm die Planungen zur Kenntnis.
Vergaberichtlinie für gemeindliche „Bocksäcker-Grundstücke“
Anschließend stellte Verwaltungsleiter Stephan Krimm den Räten die ausgearbeiteten Modalitäten für den Verkauf der vier Grundstücke vor, so wie es in der vergangenen Sitzung im nichtöffentlichen Teil vorberaten worden war. Hier die wesentlichen Informationen:
- Das Bieterverfahren wird online über das Internet-Portal „Baupilot“ (www.baupilot.com) abgewickelt.
- Die gemeindeeigenen Bauplätze werden gegen Höchstgebot vergeben (Bieterverfahren).
- Zur Teilnahme am Bieterverfahren berechtigte Personen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
• Bieter können Einzelpersonen oder auch Paare, d. h. zwei Personen, sein. • Der/die Bieter müssen die aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.
• Der/die Bieter dürfen ausschließlich Personen sein, die in das geplante Bauvorhaben einziehen werden (Eigennutzung). Soll ein Gebäude aus mehreren Wohneinheiten bestehen, beispielsweise ein Wohngebäude mit Einliegerwohnung, muss mind. die Hauptwohnung mit Erstwohnsitz von den Erwerbern bewohnt werden.
• Der/die Bieter müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes die Vertragspartner bzw. die Erwerber im Kaufvertrag sein.
• Der/die Bieter müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe volljährig und geschäftsfähig sein. • Eine Person darf maximal ein Angebot (mit bis zu zwei Geboten, d. h. ein Gebot je Bauplatz) abgeben. Jeder Bieter kann maximal einen Bauplatz erwerben.
- Die Sicherung der Bedingungen erfolgt zum Teil auch über die vertragliche Vereinbarung über den Kauf eines zugeteilten Bauplatzes zwischen der Gemeinde und den Erwerbern (notarieller Kaufvertrag).
- Es können ausschließlich die Angebote berücksichtigt werden, die innerhalb der festgelegten Frist bei der Gemeinde eingehen.
- Mit dem Angebot kann pro Bauplatz ein Gebot abgegeben werden, d. h. bei 4 Bauplätzen können maximal 4 Gebote abgegeben werden. Die Gebote pro Platz können unterschiedlich sein.
- Das Mindestgebot liegt jeweils bei 90 €/m²
- Die berücksichtigungsfähigen Gebote werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist geöffnet und anschließend ausgewertet.
- Es wird eine Rangliste pro Platz erstellt – je höher das Gebot, desto höher ist der Platz in der Rangliste. Zuschlag für den jeweiligen Platz erhält grundsätzlich der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat.
- Bei gleichem Gebot entscheidet grundsätzlich das Los.
- Nachdem der Gemeinderat die Vergabe der Plätze gegen Höchstgebot beschlossen hat, werden die Bieter informiert.
- Die Bieter müssen innerhalb einer bekanntgegebenen Frist von 2 Wochen der Gemeinde eine definitive Entscheidung mitteilen, ob der angebotene Platz gekauft wird.
- Es muss eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung hochgeladen werden. Diese muss sowohl den Bauplatz als auch einen Neubau abdecken.
- Die Frist für die Abgabe eines Angebots beginnt am 30.09.22 und endet am 11.11.22.
- Die Gemeinde Happurg behält sich das Recht zum Wiederkauf des Kaufobjekts gem. §§ 456 ff. BGB vor. Das Wiederkaufsrecht gilt in den folgenden Fällen: a) bei Verstoß gegen die Eigennutzung und Veräußerungsbeschränkung, b) bei Verstoß gegen die Bau- und Bezugsverpflichtung.
- Für die Bieter bzw. Erwerber gelten weitere Bedingungen (siehe www.baupilot.com nach der Freischaltung für das Bieterverfahren).
- Der Kaufpreis setzt sich aus dem Preis für den Grund und Boden sowie einer Verwaltungsgebühr i. H. v. 0,5 % des Kaufpreises zusammen. Die Kosten für die leitungsgebundene Erschließung für unbebaute Grundstücke (Wasser, Kanal) ist satzungsgemäß (Grundstücksfläche und 25 % davon als Geschossfläche) im Kaufpreis bereits enthalten.
- Die Kosten für die Straßenerschließung werden nach Herstellung gemäß der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung zusätzlich abgerechnet.
Der Gemeinderat billigte die Vorgehensweise einstimmig mit 15 Stimmen und beauftragte die Verwaltung, den Vertrag für das Bieterverfahren mit „Baupilot“ abzuschließen.
Informationen des Bürgermeisters
In der ersten Bewerbungsrunde werden die dringend notwendigen baulichen Sanierungsmaßnahmen der Straße „Am Böll“ in Thalheim leider nicht vom Amt für Ländliche Entwicklung bei der Regierung von Mittelfranken gefördert. Man werde sich nun in der zweiten Runde erneut bewerben, so Bogner.
Die Schupfer Friedhofsmauer wurde mustergültig saniert und strahlt jetzt in neuem Glanz. Die Baumaßnahmen wurden von der Schupfer Firma Radke in Kooperation mit dem Gemeindebauhof zuverlässig erledigt.
Die Bauhofmitarbeiter haben das „Brünnerl“ in Happurg in Eigenregie saniert. Es war längst überfällig, denn schließlich tropfte nur noch ein kleines Rinnsal heraus, so der Bürgermeister.
Das neue Wasserspiel am Happurger Marktplatz wurde in Betrieb genommen. Das Wasser sprudelt aus dem Boden und auch der Brunnen plätschert wieder, so Bogner.
Zuletzt wurden noch einige wichtige Termine vom Bürgermeister bekanntgegeben:
- 03.08. Tag der offenen Tür an der Kläranlage in Thalheim
- 10.09. Kinotour am Happurger Marktplatz
- 11.09. Einweihung des Happurger Marktplatzes mit Gottesdienst, Feuerwehrkapelle Happurg und Thalheimer Schuhplattler
- 02.10. Einweihung des Förrenbacher Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshauses an Erntedank
- 03.10. Jubiläum des Kainsbacher Posaunenchores
Jörg Kirschner, Fraktionssprecher