05.06.2019
Gemeinderatssitzung 28.05.2019

Gemeinderatssitzung 28.05.2019

Veränderungssperre und Bedarfsplanung

In der Mai-Sitzung des Gemeinderates begrüßte Bürgermeister Bernd Bogner zunächst alle Gemeinderäte (5 entschuldigt), Zuhörer und Gäste. Trotz der vielen Abwesenden war die Beschlussfähigkeit des Gremiums gegeben. Nach der Genehmigung der Protokolle übergab er Bauplaner Wolfgang Weidinger vom Planungsbüro WHW Planen & Bauen das Wort.

Mehraufwendungen

Beim Förrenbacher Feuerwehr-/Dorfgemeinschaftshaus tut sich momentan nichts. Eigentlich sollte unmittelbar nach dem Spatenstich Mitte April mit dem Bau begonnen werden. Doch der Bagger wurde von der Erdbaufirma wieder abgezogen. Zu groß sei die Gefahr eines Hangabrutschens, v.a. an der zu errichtenden südwestlichen Gebäudeecke am Fuße des steil ansteigenden Geländes, so die Expertenmeinung. Nachdem das Baugrundgutachten positiv ausgefallen war, gingen die beiden Planer von WHW Planen & Bauen davon aus, dass dies genüge. Nachdem Bedenken angemeldet wurden, versuchte man sich mit Hilfe einer Probeschürfung Klarheit über die Bodenverhältnisse zu verschaffen. Das Ergebnis dieser Maßnahme war jedoch wenig stichhaltig. Ein Vororttermin mit Vertretern der Gemeinde (Bürgermeister, Bauverwaltung, Bauhof), des Planungsbüros, der Erdbaufirma, eines baugeologischen Gutachterbüros sowie mehrerer Fachfirmen für Hangsicherung brachte schließlich den Konsens, dass man den Hang im genannten Bereich mittels Spundwände absichern müsse, um einer eventuell drohenden Verschüttung der Bauarbeiter vorzubeugen. Schließlich müsse man 5 Meter tief in das Gelände graben, so Weidinger. Der Planer bedauerte die Umstände sehr, verwies aber darauf, dass die Baufirmen der einzelnen Gewerke mit dem einhergehenden zeitlichen Verzug gut umgehen könnten. Bei absolut sorgfältiger und übervorsichtiger Planung hätte man eine Hangabsicherung ohnehin nicht umgehen können, so Weidinger. Bernd Bogner teilte mit, dass die entstehenden Mehrkosten eventuell anteilig (Fördersatz noch unbekannt) vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) bezuschusst werden. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt. Frühestens Mitte Juni sei mit der Hangabsicherung durch eine Fachfirma zu rechnen, so Bogner.

Veränderungssperre

Der Gemeinderat verlängerte die am 30.05.2017 in Kraft getretene Veränderungssperre für das Gebiet des künftigen Bebauungsplanes Nr. 26 „Hersbrucker Straße“ um ein Jahr, nachdem innerhalb der vergangenen zwei Jahre keine Einigung zwischen den Grundstückseigentümern erzielt werden konnte. Da die Gemeinde schließlich im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes weiterhin an einer Nachverdichtungsmöglichkeit im Ortskern interessiert ist, schuf der Gemeinderat mit dieser Verlängerung die Möglichkeit zu einer Einigung. Das Gremium entschied dies einstimmig (12:0 Stimmen).

Bedarfsplanung

Es liegt in der Hand der Gemeinden, welcher örtliche Bedarf für außerschulische Kinderbetreuung anerkannt wird. Zuständig hierfür ist das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG, Art. 7). Berücksichtigt werden sollen die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder sowie deren kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung. Auch Kinder mit bestehender oder drohender Behinderung müssen bei diesen Überlegungen berücksichtigt werden. Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten muss diese Bedarfsplanung regelmäßig aktualisiert werden. Da sowohl die Nachfrage nach Krippenplätzen als auch nach Kindergartenplätzen in Happurg stetig ansteigt, hatte sich der Gemeinderat für einen Anbau an den Kindergarten entschieden. Nun muss die örtliche Bedarfsplanung fortgeschrieben werden. Es werden also in Absprache mit dem Träger (Ev. Kirchengemeinde Happurg) und der Fachberatung des Landratsamtes (Fr. Kittel-Kleigrewe) 17 weitere Kindergartenplätze anerkannt, 5 davon sind sogenannte integrative Plätze für Kinder mit (drohender) Behinderung. Demzufolge wird nun im Gemeindegebiet folgender Bedarf anerkannt: Kindergarten Happurg (70 + 17 Plätze), Kinderkrippe Happurg (15 Plätze), Kindergarten Förrenbach (25 Plätze), Kindergarten See (35 Plätze). Das Gremium stimmte der neuen Bedarfsplanung zu (12:0 Stimmen).

Bauanträge

Über folgende Bauanträge wurde befunden:

  • Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport in Happurg. Besonderheiten: Bauvorhaben liegt im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 24 „An der Schule“, Dachneigung 38° - 45° gefordert, abweichende Dachneigung von 16° geplant, Befreiung notwendig. Abstimmungsergebnis: Einstimmig genehmigt (12:0 Stimmen);

  • Bauantrag zur Erweiterung eines Werkstattgebäudes in Förrenbach. Besonderheiten: Keine. Abstimmungsergebnis: Einstimmig genehmigt (12:0 Stimmen);

  • Bauantrag zum Umbau und zur Aufstockung einer Scheune zu einem Wohnhaus und zur Überdachung einer Dachterrasse in Schupf. Besonderheiten: Keine. Abstimmungsergebnis: Einstimmig genehmigt (12:0 Stimmen);

Berichtswesen

Der Bürgermeister informierte über folgende Themen:

Baubeginn und –fortschritt der Sanierung der Happurger Ortsdurchfahrt - Die Arbeiten seien in vollem Gange, eine Baustraße zwischen der Gartenstraße und der Hersbrucker Straße wurde eingerichtet. Die Umleitung des Verkehrs sei aber nicht ganz unproblematisch, so Bogner.

An der Ortsverbindungsstraße Thalheim-Gotzenberg konnte mit Hilfe einer Verrohrung des Straßengrabens ein Waldgrundstück erfolgreich erschlossen werden.

In Kainsbach „Am Kirchberg“ ist eine Regenablaufrinne erforderlich, um bei Regenereignissen Oberflächenwasser von einem angrenzenden Grundstück abzuwenden.

In Thalheim ist ein Teil der Friedhofsmauer sanierungsbedürftig. Die stellenweise Erneuerung soll mit Natursteinen von den Bauhofmitarbeitern in Eigenregie durchgeführt werden.

In Deckersberg ist der Verguss der Spitzrinnen mit Beton erfolgt.

In Happurg (Im Gässlein, Gartenstraße) wurden Breitbandkabel neu verlegt. In Aicha und Gotzenberg sind die Arbeiten hierfür noch im Gange.

Am Happurger Stausee wurde von der Unteren Naturschutzbehörde die Einfriedung des Radweges mit einer Hecke genehmigt. In Absprache mit der Polizei wurde auch die Anbringung eines Polters erlaubt. Letzterer verhindert das unbefugte Befahren des Radweges durch Autos Richtung Kainsbach. Der Polter sei für Radfahrer weitgehend ungefährlich, so die Einschätzung der Polizei.

Aufgrund der abgeschlossenen Gebühreneinforderungen in der Wasserversorgung werden demnächst per Post die sogenannten „Nullbescheide“ an die Haushalte versendet. Im gleichen Zuge sollen den Bürgern mit einem Informationsschreiben die anstehenden Maßnahmen in der Entwässerungseinrichtung erläutert und die damit einhergehenden Beitragsforderungen angekündigt werden.

Der staatliche Zuschuss für den An- und Umbau des Happurger Kindergartens beläuft sich auf ca. 400.000,- Euro.

Die Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes hat die Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Happurg überprüft und genehmigt. Das Schreiben wurde den Gemeinderäten zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Wegen der Sperrung der Hersbrucker Straße kommt es in Happurg im Bereich des ehemaligen „Stausee-Stüberls“ zu Behinderungen durch parkende Autos im Kurvenbereich. Hier soll während des Zeitraums der Umleitung ein absolutes Halteverbotsschild Abhilfe schaffen. Zudem soll mit den Anwohnern gesprochen werden, ob sie ihre Fahrzeuge vorübergehend woanders parken können, beispielsweise in den Hofeinfahrten.

Sonstiges

Hier kam durch die Gemeinderäte noch Folgendes zur Sprache:

  • Im Gemeindeteil Gotzenberg wurden von der mit dem Breitbandausbau beauftragten Fachfirma nicht alle Haushalte angeschrieben. Dies sorgte für Verwirrung und Unmut. Die Verwaltung wird mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen.

  • Im Gewerbegebiet „Im Gässlein“ wurde ein erst kürzlich bebautes Gewerbegrundstück nicht mit Breitband erschlossen. Es ist das einzige Grundstück, das „ausgelassen“ (zit.) wurde. Die Bauverwaltung wird diesem ungünstigen Umstand nachgehen.

  • An der Ortsverbindungsstraße Gotzenberg-Pollanden ist vor der Anhöhe (auf Gemeindegebiet Happurg) ein Teil des Seitenstreifens ausgespült worden. Der Bauhof wird den Schaden in Augenschein nehmen, versprach Bogner.

  • Ein Gemeinderat fragte nach, ob und wann damit zu rechnen sei, dass der Durchgang im Kirchhof in Happurg wieder für Fußgänger geöffnet werde. Die derzeitige Sperrung sei nur eine „Notöffnung“ (zit.) und ein Ärgernis. Bogner verwies darauf, dass dies dem Pfarrer und dem Kirchenvorstand obliege, für die Sicherheit der Passanten zu sorgen.

 

Jörg Kirschner, Fraktionssprecher