So sieht der digitale Funkwasserzähler der Fa. DIEHL Metering aus. Er bietet viele Vorteile und verspricht auf Dauer betriebskostenmindernd zu sein. Außerdem misst er exakter als die bisherigen mechanischen Wasserzähler. Vielleicht bald in allen Haushalten vorzufinden?

03.02.2020
Gemeinderatssitzung 29.01.20

Funkwasserzähler und Gebührenkalkulation

In der ersten Gemeinderatssitzung des Jahres begrüßte der 1. Bürgermeister Bernd Bogner alle anwesenden Gemeinderäte (3 entschuldigt), die Zuhörer und die geladenen Gäste Herr Goth (Fa. DIEHL Metering, Nbg.) und Herr Raum (Ingenieurbüro Reeder und Raum, Happurg). Nach der Genehmigung der Protokolle übergab Bogner Herrn Goth das Wort für seinen Fachvortrag.


Digitale Funkwasserzähler
Der „Technische Vertriebsleiter für digitale Messinstrumente“ (zit. Hr. Goth) stellte sehr anschaulich die „smarten Wasserzähler“ (siehe Foto) von DIEHL Metering vor, die (oder vergleichbare Produkte anderer Hersteller) nach sorgfältiger Abwägung und nach Zustimmung durch den Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen, beispielweise schon ab dem nächsten Jahr die bisherigen „mechanischen Schaufelradzähler“ aller Haushalte der Gemeinde ersetzen könnten. Immer mehr Kommunen gehen dazu über, digitale Wasserzähler zu installieren, jüngstes Beispiel sei die HeWa in Hersbruck, so Bogner ergänzend.

In Stichpunkten werden hier einige Fakten und Vorteile genannt:
-    Benötigte Stückzahl in der Gemeinde Happurg: ca. 1500 Wasserabnahmestellen
-    Hohe Wirtschaftlichkeit durch leichte Funkauslesung und längere Einsatzzeit
-    Kosten-, Zeit- und Fehlerreduzierung
-    Auslesung der verschlüsselten Verbrauchsdaten im Vorbeifahren mit dem Auto (max. 30-50 km/h)
-    Zeitdauer für die Ablesung in der gesamten Gemeinde ca. ½ – 1 Tag (Befahrung durch 1 Person)
-    Leckageortung möglich, dadurch geringeres Schadenspotential für Endverbraucher und Gemeinde
-    Bei herkömmlichen Geräten Eichung 6 Jahre gültig, bei digitalen Geräten 12 Jahre gültige Eichung durch DIEHL Metering Garantievertrag, spart teuren Gerätewechsel, gibt Planungssicherheit
-    Zähleinheit mit Ultraschalltechnik (Ultraschallsensoren messen Durchflussmenge sehr exakt)
-    Schadstofffrei, ohne Blei, bereits 6,6 Mio. deutschlandweit in Betrieb, ohne Gesundheitsschäden 
-    Sendesignal alle 15 Sekunden, Signalstärke < 25 MHz, nicht als gesundheitsgefährdend eingestuft
-    Stromversorgung des Zählers mittels Batterie (16 Jahre Laufzeit), bei vorzeitigem Defekt kostenloser Austausch
-    Zwischenmessungen während des Jahres möglich, z.B. Stichtagsverbrauch exakt ermittelbar (Mietwohnung, Zwischenzähler)
-    Entfall von zeitaufwändiger Ablesung durch einen Gemeindebeauftragten (Anwesenheit notwendig) oder Selbstablesung und Ausfüllen/Absenden der Ablesekarte (leider unzuverlässig, wird oft vergessen)
-    Reichweite bauwerksabhängig, z.B. 150-300m bei Kellerinstallation, bis max. 700m bei Verbau im EG
-    Software kompatibel mit der bereits im Rathaus Happurg verwendeten Verwaltungs-Software der AKDB 
-    Anschaffung eines Empfangsgerätes und eines Laptops/Tablets für den Wasserwart notwendig
-    Gesendete digitale Funkdaten sind verschlüsselt, von außerhalb nicht personifizierbar, nur mittels Software und Entschlüsselungscodes dem jeweiligen Haushalt zuzuordnen (erfolgt im Rathaus)

Herr Goth beantwortete Fragen aus dem Gremium, z.B. ob es auch die Möglichkeit eines Geräteleasings gebe („Ja, aber etwas teurer.“) oder ab wann sich im Vergleich zu herkömmlichen, mechanischen Wasserzählern der Einbau von digitalen Zählern rechne („Ab ca. 5 ½ Jahren, inkl. einkalkulierter Betriebskostenminderung.“). Der Fachmann erläuterte auch zwei Erfordernisse, nämlich §19 der WAS (Wasserabgabesatzung) der Gemeinde hinsichtlich Digitalem Wasserzähler zu ändern und zugleich 3 Wochen Vorlauffrist vor dem Austausch für die schriftliche Bürgerinformation (mit Widerspruchsrecht) zu gewährleisten. Das Angebot, abhängig von der Abnahmemenge der Gemeinde Happurg, gestaffelt nach Stückzahl (3x 500, 2x 750 oder 1x 1500 Stück) würde sich auf geschätzte 146.000,- Euro belaufen. Die geschätzte Einsparung für die Verwaltung beträgt laut einer Berechnung von Hr. Goth für die Dauer von 12 Jahren ca. 23.000,- Euro, die mit dem Austausch einhergehende Ersparnis für die Gemeinde Happurg in der Wasserversorgung insgesamt zusätzliche rd. 181.000,- Euro (gesamt: 204.000,-). Bürgermeister Bogner verwies darauf, dass man noch weitere Vergleichsangebote anderer Anbieter solcher digitalen Wasserzähler einholen werde und demnächst weiter beraten wolle. Der Gemeinderat war insgesamt von der „smarten Lösung“ angetan. Auch könne man die „Sonderrücklage Wasser“, die aus leichten Gebührenüberdeckungen der letzten Jahre gebildet werden konnte, zur Finanzierung der digitalen Zählgeräte hernehmen, so der Vorschlag aus dem Gremium.


Gebührenkalkulationen Wasser und Kanal
Die Gebührenkalkulationen für die beiden leitungsgebundenen Einrichtungen Wasser und Kanal wurden bereits in der Sitzung am 27.11.19 vorgelegt. Allerdings konnten zu diesem Zeitpunkt noch keine gesicherten Aussagen zu den im Vergleich zu den Vorjahren leicht abweichenden Wasserverbräuchen und den berechneten Einleitungsmengen getroffen werden. Nach sorgfältiger Prüfung durch die Verwaltung konnten etwaige Abweichungen gegenüber den Vorjahresverbräuchen und –mengen plausibel erklärt werden. An den kalkulierten Gebühren änderte dies kaum etwas. Der kalkulierte Wasserpreis beträgt 2,06 Euro/Kubikmeter. Der Gemeinderat stimmte bereits im November 2019 darüber ab, die Wassergebühr konstant bei 2,21 Euro/Kubikmeter zu belassen um Gebührenschwankungen zu vermeiden. Die mehr erwirtschafteten Einnahmen sollen der „Sonderrücklage Wasser“ zugeführt und für Investitionen in der Wasserversorgung verwendet werden. Ähnlich verhielt es sich bei den Abwassergebühren. Hier beträgt der kalkulierte Abwasserpreis 2,36 Euro/Kubikmeter, eingefordert werden jedoch weiterhin 2,50 Euro/Kubikmeter Abwasser. Auch hier soll mit der leichten Gebührenüberdeckung die „Sonderrücklage Kanal“ bedient werden.


Sachstandsbericht Ortsdurchfahrt Happurg
Tiefbauingenieur Manfred Raum stand dem Gremium Rede und Antwort bezüglich der Schwierigkeiten im Kanalbau, die sich jüngst am Ende des Bauabschnittes I zwischen Rathaus und Marktplatz ergeben haben. „Grundbruchgefahr“ lautet das Unwort, das ein Prüfgutachten der Landesgewerbeanstalt (LGA) hervorgebracht hat und welches die ausführende Baufirma Scharnagl dazu veranlasst hat, die Baustelle bereits ca. 40m vor dem Ende des Bauabschnitts I zum vorläufigen Erliegen kommen zu lassen bzw. ohne dass der Kanal auf dieser Teilstrecke verlegt werden konnte. Zu nah liegen die angrenzenden Häuser (Rathaus, Mader-Scheune, ehem. Gasthaus Roth, Pizzeria Romantica) am Straßenkörper, zu tief liege der zu verlegende Kanal, zu instabil sei der gesamte Untergrund in diesem äußerst sensiblen Bereich, um ohne Bedenken weiterbauen zu können, so Manfred Raum. Deshalb müsse hier und im Bereich der Mader-Scheune, die ja im Zuge der Städtebauförderung staatlich gefördert zum Bürgerhaus um- und ausgebaut werden soll, sehr sorgfältig die Statik des Untergrunds geprüft werden, so der Experte. Ein „Schnellschuss“ (zit. Manfred Raum) werde nicht empfohlen, denn man komme nicht umhin, diese Prüfungen vorzunehmen. Außerdem kämen im Bereich des II. Bauabschnitts (Marktplatz – Metzgerei Süss) eventuell weitere Unwägbarkeiten, die man genau mitbetrachten sollte, so Raums Einschätzung und zugleich Rat. Die Fa. Scharnagl beginnt im März 2020 mit den restlichen Arbeiten bei Bauabschnitt I. Bis dahin können weder umfassende und seriöse Prüfstatiken erfolgen noch aufwändige Sicherungsverfahren (z.B. Injektionsverfahren zur Bodenverdichtung, Bohrpfahlverfahren etc.) durch Fachfirmen vorgenommen werden. Darüber hinaus seien solche Spezialfirmen so kurzfristig nicht zu bekommen, so Manfred Raum, und wenn, dann zu teuren Konditionen. Zudem müsse die in diesem Bereich angestrebte Verbauweise sowie der erforderliche Mehraufwand für die Sicherungsmaßnahmen am besten in einer neuen Ausschreibung erfolgen, so der Bürgermeister. Die Fa. Scharnagl hatte bereits im November 2019 Bedenken hinsichtlich der schwierigen Kanalverlegung und des ausgeschriebenen Sicherungsverbaus angemeldet. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und verlegte die Beratung über die weitere Vorgehensweise in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.


Bauanträge
Im Folgenden wurden neun Bauanträge behandelt, denen allesamt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde (Abstimmungsergebnisse: genehmigt mit jeweils 14:0 Stimmen):
1.    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Stellplatz in Happurg. Besonderheit: Walmdach (Toskana-Stil). Kein gültiger Bebauungsplan im Innerortsbereich vorhanden. Bauvorhaben fügt sich nach Meinung des Gemeinderats in die Umgebungsbebauung ein.
2.    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Schupf. Besonderheiten: Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bocksäcker Schupf“ beantragt (Garage mit Flachdach statt mit Satteldach, Kniestockhöhe 1,35 m statt 1,00 m bei gleicher Gebäudehöhe). 
3.    Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Schupf. Besonderheiten: Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bocksäcker Schupf“ beantragt (Garagendach als Flachdach statt mit Satteldach, Dachneigung 42° statt geforderter 45°-52°, Ziegelfarbe anthrazit anstatt rot bis rotbraun). 
4.    Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in Happurg. Besonderheiten: geltender Bebauungsplan Nr. 1 „Am Roten Weg“, beantragte Befreiungen von den Festsetzungen hinsichtlich Dachneigung (42° statt geforderter 22°-30°) und Lage der Garage (freistehend statt mit dem Hauptbaukörper verbunden).
5.    Dachgeschossausbau und Errichten einer Loggia in Happurg. Besonderheiten: 10 Stellplätze erforderlich. Der Gemeinderat stimmte unter der Vorgabe des nachträglichen Nachweises der geforderten Stellplätze auf dem Grundstück zu.
6.    Umbau und Erweiterung eines 2-Familienhauses zu einem 4-Familienhaus einschließlich Abriss eines denkmalgeschützten Zwischengebäudes. Besonderheit: Die Denkmalschutzbehörde stellte den Bauwerbern in Aussicht, das Zwischengebäude von der Denkmalliste zu löschen. Der Gemeinderat war damit einverstanden.
7.    Nutzungsänderung eines Wochenendhauses in ein Vereinsheim (Motorrad-Club Happurg e.V.). Besonderheiten: Vereinsheim liegt im Außenbereich (Gemarkung Förrenbach). Die Abwässer werden in einer abflusslosen Grube gesammelt und dann der Entsorgung zugeführt.
8.    Anbau an ein bestehendes Wohnhaus in Happurg. Besonderheiten: Keine.
9.    Nutzungsänderung von einem Lagerraum zu einem Zubereitungsraum für Cateringservice in Happurg. Besonderheiten: Keine.


Berichtswesen
Der Bürgermeister informierte abschließend noch über folgende Themen:

Die Wahlhelferpauschale für die umfangreichen Kommunalwahlen am 15. März 2020 werde auf 50,- Euro angehoben. In der Grundschule Happurg wurde zur Erfüllung des Medienkonzepts zur Anschaffung von neuen Geräten aus dem „Digitalpakt“ die maximale Zuwendung von 52.000,- Euro erzielt. Im Bereich des Bachufers am Kinderspielplatz Happurg wurden Rattenköderboxen aufgestellt und entsprechende Hinweistafeln angebracht. Landrat Armin Kroder wurde mit eingeschaltet, um der Bitte Nachdruck zu verleihen, den Fördersatz für den Umbau der Mader-Scheune zum Bürgerhaus zu 80 % staatlich gefördert zu bekommen. Wiederaufnahme der Bauarbeiten am FFW-/Dorfgemeinschaftshaus Förrenbach sei am 10.02.20. Für den Anbau am Kindergarten Happurg wurden die Ausschreibungsunterlagen an Firmen aus der Region versandt (Erd- und Rohbauarbeiten).

Jörg Kirschner, Fraktionssprecher